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Stand 20.11.2025: Link
AGBs – Artisan Media (Stand: 07.01.2026)
A. Allgemeine Punkte (gelten für alle Leistungen und Projekte)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Artisan Media und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie beidseitig schriftlich vereinbart wurden.
2. Leistungen und Mitwirkungspflichten
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen, Zugänge, Locations, Ansprechpartner und Materialien rechtzeitig bereitgestellt werden.
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen entsprechend; Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3. Lieferfristen
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Unvorhersehbare Ereignisse (z. B. technische Defekte, krankheitsbedingte Ausfälle, höhere Gewalt) verlängern Fristen angemessen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Rechnungen werden entsprechend den im Angebot oder Vertrag definierten Zahlungsplänen gestellt. Dies kann Anzahlungen, Teilrechnungen oder Schlussrechnungen umfassen.
(3) Die Zahlungsfrist ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen. Zusätzlich können angemessene, branchenübliche Mahnspesen verrechnet werden.
5. Nutzungsrechte / Urheberrecht
(1) Alle Rechte an Rohmaterial, Fotos, Videos, Musik, Grafiken und kreativen Konzepten verbleiben bei Artisan Media.
(2) Der Auftraggeber erhält eine nicht-exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung des fertigen Contents für beliebige eigene Zwecke, einschließlich Social Media, Website, Marketing, Präsentationen und interner sowie externer Nutzung. Der Content darf nicht direkt weiterverkauft werden.
(3) Artisan Media ist berechtigt, sämtlichen produzierten und vom Auftraggeber veröffentlichten fertigen Content für eigene Referenz-, Präsentations- und Werbezwecke zu nutzen. Dies umfasst u. a. Website, Social Media, Präsentationen, Angebote, PDF-Dokumente und die Weitergabe an potenzielle Kunden oder Geschäftspartner.
(4) Die Herausgabe von Rohmaterial ist ausgeschlossen, außer dies wurde ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet.
(5) Der Auftraggeber ist berechtigt, den fertigen, gelieferten Content im vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine inhaltliche, gestalterische oder technische Bearbeitung, insbesondere Umschnitt, Neuschnitt, Neuvertonung, Veränderung des Bild-/Tonmaterials oder die Kombination mit anderem Material, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Artisan Media unzulässig. Davon ausgenommen sind plattformübliche Anpassungen im Rahmen der Veröffentlichung auf Social Media (z. B. Zuschneiden auf Formate, Hinzufügen von Stickern oder Untertiteln).
6. Einwilligungen Dritter / Recht am eigenen Bild
(1) Der Auftraggeber bestätigt, dass alle im Bild-/Tonmaterial erkennbaren Personen über die Produktion und Veröffentlichung informiert wurden und erforderliche Einwilligungen eingeholt wurden – auch für die Nutzung durch Artisan Media für Eigenwerbung. Für fehlende Einwilligungen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
(2) Dies gilt nicht für Aufnahmen in öffentlichen Räumen, in denen keine spezifische Einwilligung erforderlich ist oder der Auftraggeber keine Kontrolle über anwesende Personen hat. Artisan Media achtet in diesen Fällen auf branchenübliche Praxis, um Persönlichkeitsrechte nicht unnötig zu beeinträchtigen.
7. Datenspeicherung / Archivierung
(1) Projektdateien und Rohmaterial werden maximal 90 Tage ab Ablieferung gespeichert, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Sicherung der Daten selbst verantwortlich.
(2) Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine längere Speicherung gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
(3) Es besteht kein Anspruch auf langfristige Archivierung, außer es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
(4) Online veröffentlichter Content (z. B. im Rahmen eines Social-Media-Retainer-Pakets) bleibt selbstverständlich auch über die 90 Tage hinaus auf den jeweiligen Social-Media-Plattformen sichtbar.
8. Subunternehmer
Artisan Media ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise an Subunternehmer weiterzugeben. Für deren Verschulden haftet Artisan Media wie für sein eigenes.
9. Haftung
(1) Artisan Media haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
(2) Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden an von Artisan Media eingesetztem Equipment, die durch ihn, seine Mitarbeiter, beauftragte Dritte oder Gäste verursacht werden, sofern diese Schäden auf ein Verhalten in seinem Verantwortungsbereich zurückzuführen sind.
(3) Der Auftraggeber haftet für Umstände am Aufnahmeort (z. B. gefährliche Umgebungen, fehlende Sicherungsmaßnahmen, unzureichende Beleuchtung, rutschige Böden), soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen. Er stellt sicher, dass die Umgebung sicher betreten und genutzt werden kann.
(4) Artisan Media haftet für von Artisan Media erstellte Inhalte, sowohl für die Erstellung als auch für die Veröffentlichung. Wenn Artisan Media Inhalte vom Auftraggeber veröffentlicht, beschränkt sich die Haftung nur auf die korrekte Veröffentlichung; für die Inhalte selbst übernimmt Artisan Media keine Haftung. Für Inhalte, die der Auftraggeber selbst erstellt und veröffentlicht, übernimmt Artisan Media keine Haftung.
10. Ausfall, Krankheit und Ersatz
(1) Im Fall einer Erkrankung oder eines unvorhersehbaren Ausfalls informiert Artisan Media den Auftraggeber unverzüglich.
(2) Artisan Media bemüht sich um Ersatz oder Terminverschiebung.
(3) Für Verzögerungen oder nicht rechtzeitig erbrachte Leistungen, die durch Krankheit oder unvorhersehbare Ausfälle entstehen, haftet Artisan Media nicht.
11. Vertraulichkeit
Alle im Rahmen des Projekts übermittelten Informationen, Daten, Zugangsdaten, Strategien und internen Unterlagen des Auftraggebers gelten als vertraulich. Artisan Media verpflichtet sich, diese ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Interne Daten werden mit branchenüblichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Die Vertraulichkeit bleibt auch nach Projektende bestehen.
12. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses (inkl. Angebote, Leistungsbeschreibungen oder individuelle Vereinbarungen) bedürfen der Schriftform. Änderungen der AGB durch Artisan Media werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und treten nach Bestätigung des Auftraggebers in Kraft.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Ersatzregel.
14. Gerichtsstand und Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Artisan Media, sofern keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.
15. Lizenzen von Drittanbietern (z. B. Musik, Stock-Material, etc.)
(1) In den von Artisan Media erstellten Inhalten können Materialien von Drittanbietern verwendet werden (z. B. Musik, Stock-Videos, Bilder, Grafiken, KI-Inhalte). Diese Materialien sind zum Zeitpunkt der Produktion und Übergabe an den Auftraggeber ordnungsgemäß lizenziert.
(2) Inhalte, die rechtmäßig erstellt und von Artisan Media veröffentlicht oder übergeben wurden, bleiben für den vorgesehenen Gebrauch dauerhaft rechtmäßig nutzbar.
(3) Sollte der Auftraggeber Inhalte zu einem späteren Zeitpunkt selbst erneut veröffentlichen, anders verwenden oder auf anderen Plattformen hochladen, kann Artisan Media die Einhaltung der jeweiligen Nutzungsbedingungen der Drittanbieter nicht mehr garantieren.
(4) Artisan Media übernimmt keine Gewährleistung für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Inhalten, die unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, sofern dies dem aktuellen Stand der Technik und Rechtsprechung entspricht.
16. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte
(1) Der Auftraggeber garantiert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Logos, Bilder, Videos, Musik, Texte, Marken, etc.) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt.
(2) Der Auftraggeber stellt Artisan Media von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus der Nutzung dieser Inhalte entstehen, vollständig frei und hält Artisan Media schad- und klaglos.
(3) Diese Freistellung umfasst auch Rechtsverfolgungskosten und allfällige Schadenersatzforderungen.
17. Keine Erfolgsgarantie
Artisan Media schuldet fachgerechte Leistungen, übernimmt jedoch keine Garantie für Reichweite, Interaktionen (z. B. Likes, Kommentare, Shares) oder wirtschaftliche Ergebnisse.
18. Stornierung von Dreharbeiten
Wird ein vereinbarter Drehtag durch den Auftraggeber abgesagt oder verschoben, gelten folgende Regelungen:
(1) Erfolgt die Absage innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Termin, können bereits entstandene, nicht erstattbare Kosten (z. B. Personal, Technik, Location, Stornogebühren, etc.), bzw. Stornogebühren dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
(2) Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin, ist Artisan Media berechtigt, das vereinbarte Honorar ganz oder anteilig in Rechnung zu stellen.
19. Korrekturen / Anpassungen
(1) Kleinere Korrekturen, wie Textänderungen, Farbkorrekturen, kleine Schnitte oder geringfügige Anpassungen, sind im vereinbarten Preis enthalten. Wesentliche Änderungen am Konzept, Schnitt, Bild oder Ton zählen nicht als inkludierte Korrektur.
(2) Änderungen, die den Umfang von maximal 2 Arbeitsstunden pro Leistungsumfang überschreiten oder wesentliche Anpassungen am Konzept, Schnitt, Bildmaterial oder Ton erfordern, werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.
(3) Umfang und Preis zusätzlicher Änderungen werden dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt und bedürfen der schriftlichen Freigabe.
(4) Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Projekte von Artisan Media, sofern nicht ausdrücklich im Vertrag oder Angebot etwas anderes vereinbart wurde.
B. Social-Media-Retainer
Diese Punkte gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen (Teil A), jedoch nur für Social-Media-Retainer Pakete.
20. Nutzung von Leistungskennzahlen bei Social-Media-Retainern
(1) Öffentlich sichtbare Leistungskennzahlen (Likes, Views, Shares, Kommentare) von veröffentlichten Beiträgen dürfen für eigene Marketing-, Portfolio- und Referenzzwecke von Artisan Media genutzt werden.
(2) Nicht-öffentliche zugängliche interne Kennzahlen (z. B. Analytics-Daten, Follower-Historien, etc.) dürfen nur anonymisiert von Artisan Media verwendet werden (z.B. Prozentuale Steigerungen).
(3) Ein Widerspruch gegen die Nutzung einzelner Inhalte oder Kennzahlen bedarf einer schriftlichen, beidseitigen Vereinbarung.
(5) Vom Auftraggeber bereitgestellte Zugangsdaten und Passwörter werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Artisan Media ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit dieser Daten zu gewährleisten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sichere Passwörter zu verwenden; für Schäden, die durch offensichtlich unsichere Passwörter entstehen, übernimmt Artisan Media keine Verantwortung oder Haftung. Ebenso übernimmt Artisan Media keine Haftung für Schäden durch Kompromittierungen, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen (z. B. externe Sicherheitsvorfälle, Plattformfehler).
21. Mitwirkungspflichten, Bezugspersonen und Folgen bei Untätigkeit
(1) Bezugsperson: Benennt der Auftraggeber eine Bezugsperson als Ansprechpartner, gilt diese als vollumfänglich bevollmächtigt. Mangelnde Erreichbarkeit, fehlendes Feedback oder Versäumnisse der Bezugsperson werden dem Auftraggeber voll zugerechnet. Artisan Media ist nicht verpflichtet, die Leistungserbringung durch Nachfassen bei anderen Personen des Unternehmens zu erzwingen.
(2) Fristen: Damit die fertigen Beiträge fristgerecht (mindestens vier Kalendertage vor Postingstart) zur Freigabe bereitgestellt werden können, müssen sämtliche Dreharbeiten spätestens 11 Kalendertage vor dem geplanten Start abgeschlossen sein und alle Materialien sowie Rückmeldungen der Bezugsperson rechtzeitig vorliegen. Artisan Media bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen, vereinbarte Abgabefristen einzuhalten. Sollte der Auftraggeber jedoch durch verspätete Rückmeldungen, fehlende Materialien oder sonstige notwendige Mitwirkung die Einhaltung der Frist verhindern, entfällt die Garantie für die Abgabefrist.
(3) Abrechnung bei Untätigkeit: Kommt es innerhalb der ersten 4 Wochen eines Zyklus (Produktionsphase) zu keiner Produktion und keiner Übergabe von Content, weil der Auftraggeber oder eine von ihm benannte Bezugsperson erforderliche Mitwirkungshandlungen (insbesondere Strategie-Input, Freigaben, Materialbereitstellung oder Terminvereinbarungen) nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, gilt der Zyklus als bereitgestellt und abgegolten. Die Rechnungsstellung erfolgt für den vollen Betrag, abzüglich tatsächlich ersparter Aufwendungen, zum vereinbarten Abrechnungszeitpunkt oder spätestens mit Ablauf der 4. Zykluswoche. Ein Pausieren oder Verschieben des Retainers ist ausgeschlossen.
(4) Content-Verfall: Werden Inhalte aufgrund verzögerter Freigaben oder fehlender Mitwirkung nicht rechtzeitig fertiggestellt, entsteht eine Lücke im Veröffentlichungsplan. Der Zyklus verschiebt sich dadurch nicht. Nicht veröffentlichter Content verfällt am Ende des Zyklus, wird gegebenenfalls zwischen den Content des nächsten Zyklus eingeplant oder als Backup aufbewahrt. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.
22. Kündigung laufender Leistungen
(1) Bei laufenden Betreuungen (z. B. Social-Media-Retainer) gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Kündigungsfrist und Zyklen: Da die Leistungen in festen Zyklen erbracht werden, ist eine Kündigung jeweils zum Ende eines laufenden Zyklus möglich. Die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist (z. B. zwei zusätzliche Leistungszyklen) beginnt nach dem Ablauf des Zyklus, in dem die Kündigung schriftlich bekannt gegeben wurde. Bereits vorproduzierte Leistungszyklen gelten unabhängig vom Kündigungszeitpunkt als vollständig erbracht und sind vollumfänglich zu vergüten. Diese Zyklen werden vollständig verrechnet und auf Wunsch des Auftraggebers selbstverständlich erbracht.
(3) Social-Media-Retainer sind nicht pausierbar. Sie laufen bis zum wirksamen Vertragsende gemäß Kündigungsregelung ununterbrochen weiter.