Allgemeine Geschäftsbedingungen - Artisan Media (Stand: 20.11.2025)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Artisan Media und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungen und Mitwirkungspflichten
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen, Zugänge, Locations, Ansprechpartner und Materialien rechtzeitig bereitgestellt werden.
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen entsprechend; Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3. Lieferfristen
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Unvorhersehbare Ereignisse (z. B. technische Defekte, krankheitsbedingte Ausfälle, höhere Gewalt) verlängern Fristen angemessen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Rechnungen werden entsprechend den im Angebot oder Vertrag definierten Zahlungsplänen gestellt. Dies kann Anzahlungen, Teilrechnungen oder Schlussrechnungen umfassen.
(3) Die Zahlungsfrist ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen. Zusätzlich können angemessene Mahnspesen in Höhe eines prozentualen Anteils des Rechnungsbetrags verrechnet werden.
5. Nutzungsrechte / Urheberrecht
(1) Alle Rechte an Rohmaterial, Fotos, Videos, Musik, Grafiken und kreativen Konzepten verbleiben beim Auftragnehmer.
(2) Der Auftraggeber erhält eine nicht-exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung des Materials für beliebige eigene Zwecke, einschließlich Social Media, Website, Marketing, Präsentationen und interne sowie externe Nutzung. Das Material darf nicht zum Weiterverkauf an Dritte genutzt werden.
(3) Artisan Media ist berechtigt, sämtliches produziertes und vom Auftraggeber veröffentlichtes Material für eigene Referenz-, Präsentations- und Werbezwecke zu nutzen. Dies umfasst u. a. Website, Social Media, Präsentationen, Angebote, PDF-Dokumente und Weitergabe an potenzielle Kunden oder Geschäftspartner. Die Nutzung ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung durch den Auftraggeber zulässig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(4) Die Herausgabe von Rohmaterial ist ausgeschlossen, außer dies wurde ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet.
6. Nutzung von Leistungskennzahlen bei Social-Media-Retainern
(1) Soweit laufende Social-Media-Retainer-Leistungen erbracht werden, ist Artisan Media berechtigt, öffentlich sichtbare Leistungskennzahlen (z. B. Likes, Views, Shares, Kommentare) von veröffentlichten Beiträgen des Auftraggebers für eigene Marketing-, Portfolio- und Referenzzwecke zu verwenden.
(2) Darüber hinaus darf Artisan Media aggregierte interne Kennzahlen (z. B. prozentuale Steigerungen, Durchschnittswerte, relative Verbesserungen) für die gleichen Zwecke nutzen.
(3) Die Nutzung von identifizierenden internen Analysen (z. B. vollständige Analytics‑Reports, Kontonamen, nichtöffentliche Follower-Daten oder sonstige interne Metriken, die den Auftraggeber erkennbar machen) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
(4) Ein Widerspruch gegen die Nutzung einzelner Inhalte oder Kennzahlen bedarf einer schriftlichen, beidseitigen Vereinbarung.
(5) Vom Auftraggeber bereitgestellte Zugangsdaten und Passwörter werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Artisan Media ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit dieser Daten zu gewährleisten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sichere Passwörter zu verwenden. Bei offensichtlich unsicheren Passwörtern weist Artisan Media darauf hin, diese zu ändern. Artisan Media haftet nicht für Schäden durch Kompromittierungen, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen (z. B. unsichere Passwörter, externe Sicherheitsvorfälle, Plattformfehler).
7. Einwilligungen Dritter / Recht am eigenen Bild
(1) Der Auftraggeber bestätigt, dass alle im Bild-/Tonmaterial erkennbaren Personen über die Produktion und Veröffentlichung informiert wurden und erforderliche Einwilligungen eingeholt wurden – auch für die Nutzung durch den Auftragnehmer für Eigenwerbung. Für fehlende Einwilligungen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
(2) Dies gilt nicht für Aufnahmen in öffentlichen Räumen, in denen keine spezifische Einwilligung erforderlich ist oder der Auftraggeber keine Kontrolle über anwesende Personen hat. Artisan Media achtet in diesen Fällen auf branchenübliche Praxis, um Persönlichkeitsrechte nicht unnötig zu beeinträchtigen.
8. Datenspeicherung / Archivierung
(1) Projektdateien und Rohmaterial werden maximal 60 Tage ab Ablieferung gespeichert, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Es besteht kein Anspruch auf langfristige Archivierung, außer es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
9. Subunternehmer
Artisan Media ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise an Subunternehmer weiterzugeben. Für deren Verschulden haftet Artisan Media wie für sein eigenes.
10. Haftung
(1) Die Haftung von Artisan Media ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur für Personenschäden gehaftet. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust wird – soweit gesetzlich zulässig – nicht gehaftet.
(2) Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden an von Artisan Media eingesetztem Equipment, die durch ihn, seine Mitarbeiter, beauftragte Dritte oder Gäste verursacht werden, sofern diese Schäden auf ein Verhalten in seinem Verantwortungsbereich zurückzuführen sind.
(3) Der Auftraggeber haftet für Umstände am Aufnahmeort (z. B. gefährliche Umgebungen, fehlende Sicherungsmaßnahmen, unzureichende Beleuchtung, rutschige Böden), soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen. Er stellt sicher, dass die Umgebung sicher betreten und genutzt werden kann.
11. Ausfall, Krankheit und Ersatz
(1) Im Fall einer Erkrankung oder eines unvorhersehbaren Ausfalls informiert Artisan Media den Auftraggeber unverzüglich.
(2) Artisan Media bemüht sich um Ersatz oder Terminverschiebung.
(3) Für Verzögerungen oder nicht rechtzeitig erbrachte Leistungen, die durch Krankheit oder unvorhersehbare Ausfälle entstehen, haftet Artisan Media nicht.
12. Kündigung laufender Leistungen
Bei laufenden Betreuungen (z. B. Social-Media-Retainer) gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
13. Vertraulichkeit
Alle im Rahmen des Projekts übermittelten Informationen, Daten, Zugangsdaten, Strategien und internen Unterlagen des Auftraggebers gelten als vertraulich. Artisan Media verpflichtet sich, diese ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Interne Daten werden mit branchenüblichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Die Vertraulichkeit bleibt auch nach Projektende bestehen.
14. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses (inkl. Angebote, Leistungsbeschreibungen oder individuelle Vereinbarungen) bedürfen der Schriftform. Änderungen der AGB durch Artisan Media werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und treten nach Bestätigung des Auftraggebers in Kraft.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Ersatzregel.
16. Gerichtsstand und Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.